Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Lindenplatz Autos UG, Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über Leistungen im Bereich der Garten- und Landschaftsplanung sowie -ausführung. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder den Beginn der Ausführungsarbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer ausdrücklichen Zustimmung erteilen.
Die vereinbarten Leistungen umfassen exklusiv die Planung und Umsetzung von Terrassen und Gartenwegen, die Bepflanzung mit Bäumen und Stauden, die Anlage und Pflege von Rasenflächen, das umfassende Gartendesign, die Installation von Bewässerungssystemen sowie die saisonale Gartenpflege. Weitere Dienstleistungen, wie z.B. Hausbau oder Elektroinstallation, sind nicht enthalten, sofern sie nicht explizit in der Angebotsbeschreibung aufgeführt sind. Die Spezifikationen zu Materialien und Pflanzenarten richten sich nach den im Angebot festgelegten Details.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei der Bepflanzung mit Bäumen und Stauden weisen wir darauf hin, dass Wachstum von natürlichen Gegebenheiten abhängt; wir haften für das Anwachsen gemäß den allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Irrigationssystemen liegt die Verantwortung für korrekte Montage bei uns, jedoch übernehmen wir keine Haftung für Schäden durch einfrierende Leitungen bei Frostschäden außerhalb der Wartungszeit. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden an bestehenden unbeleuchteten Infrastrukturkomponenten.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Auftragsbearbeitung, Rechnstellung und Kommunikation finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir speichern nur die für die Planung von Terrassen oder die Pflegeplanung notwendigen Kontaktdaten und Standortinformationen.
Alle von der Lindenplatz Autos UG erstellten Gartenpläne, 3D-Visualisierungen, Bewässerungsschemata und spezifischen Designs sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag ein einfaches Nutzungsrecht am fertigen Gartenobjekt, jedoch nicht das Recht, die konzeptionellen Pläne oder Designunterlagen weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für andere Projekte zu nutzen, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung.
Sollte der Kunde den Auftrag vor dessen Vollendung kündigen, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie angefallene Aufwendungen (z.B. gekaufte Bäume, verlegte Wegeplatten) zu vergüten. Bei saisonaler Gartenpflege oder Rasenwartung können laufende Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Stornierungen von Baum- oder Pflanzenbestellungen sind nur bis zu 14 Tagen vor Lieferung möglich; danach entstehen volle Kosten.
Für alle Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das anwendbare Recht ist unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Bei Bäumen und Sträuchern beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem ersten Vegetationsende nach der Pflanzung. Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312ff. BGB, es sei denn, die Leistung wurde mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis vor Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht (z.B. begonnene Terrassenbau). Mängel sind unverzüglich zu rügen. Reklamationen bezüglich Rasenqualität oder Bewässerungsfunktion müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich erfolgen.